Heimrecht
Im Heimrecht beraten wir Anbieter stationärer, teilstationärer und ambulanter Leistungen in allen Fragen des Heimrechts.
Dazu gehören z.B. Erstellung und Überprüfung von Heimverträgen, die Beratung bei der rechtssicheren Durchsetzung von Entgelterhöhungen, die Beratung im Zusammenhang mit der Gründung ambulant betreuter Wohngemeinschaften und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Auseinandersetzungen mit der Heimaufsicht.
Gemeinsam mit dem Einrichtungsträger und der Heimaufsicht finden wir Lösungen, die den Interessen der Bewohner gerecht werden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen Streitbeilegung.