Bau- und Architektenrecht
Im Bau- und Architektenrecht vertreten wir Baufirmen/Bauträger, öffentliche Auftraggeber, Architekten und Ingenieure und deren Haftpflichtversicherungen sowie private Bauherren in allen Bereichen. Dazu gehören insbesondere die Überprüfung von Bau- und Architektenverträgen sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Geht es um Baumängel, beraten wir unsere Mandanten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Beweissicherung und arbeiten dabei eng mit Sachverständigen der jeweiligen Fachgebiete zusammen.
Wir sind sowohl vor Gericht als auch beratend im Rahmen einer außergerichtlichen Verständigung tätig. Da Bauprozesse in der Regel lange dauern und hohe Kosten verursachen, ist es unser Ziel, den Konflikt zu lösen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.