Rechtsanwältin Barbara Häring

Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Rechtsgebiete:
Verwaltungsrecht
Recht der sozialen Einrichtungen und Dienste
Beamtenrecht
öffentliches Baurecht
Bau- und Architektenrecht

Schwerpunkte:
Beratung von Einrichtungen der Behindertenhilfe, Jugendhilfe- und Pflegeeinrichtungen bei Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über die Leistung und Vergütung; Vertretung vor den jeweiligen Gerichten;
Erstellung und Prüfung von Heimverträgen;heimrechtliche Beratung
Vertretung von Beamten und Behörden in Disziplinarverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Versetzungen
Begleitung von Gemeinden und Betroffenen in Baugenehmigungsverfahren und Verfahren der Bauleitplanung
Geltendmachung/Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Bereich des privaten Baurechts; Durchsetzung von Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren; Prüfung von Bau- und Architektenverträgen

Mandanten:

  • Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe
  • Pflegeeinrichtungen
  • Gemeinden und sonstige öffentliche Auftraggeber
  • Architekten
  • Ingenieure und deren Haftpflichtversicherungen

Kurzvita:
Geboren 1973 in Celle
Rechtsanwältin seit 2002
Fachanwältin für Verwaltungsrecht seit 2006
Kontakt:
Telefon: 0511 8503510
b.haering@rechtsanwaelte-skh.de